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Wir als Notare beraten und betreuen Sie umfassend in allen Bereichen des Notariatswesens. Hierzu gehören insbesondere Beurkundungen, Beglaubigungen und Rechtsberatung in den Bereichen Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht und in der Vorsorge sowie Betreuung und die damit zusammenhängenden Korrespondenzen mit Registergerichten und Behörden. Sämtliche beurkundungspflichtigen Geschäfte und Beglaubigungen nach dem deutschen Beurkundungsgesetz werden von dem Notar abgewickelt. Ebenfalls werden Urkunden zur Verwendung im Ausland nach den gültigen internationalen Verträgen behandelt, einschließlich Apostille und Legalisation.
Grundstücksrecht:
Grundstückskaufverträge
Grundschuldbestellungen
Bestellung sonstiger Rechte auf Grundstücken (z. B. Wohnrecht)
Erbbaurechtsverträge
Wohnungseigentumsgeschäfte
Gesellschaftsrecht:
Gründung einer Gesellschaft
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Satzungsänderungen
Umwandlung der Gesellschaft
Erbrecht:
Testamente
Erbverträge
Erbscheinsanträge
Erbausschlagungen
Familienrecht:
Eheverträge
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Adoptionen
Vorsorge/Betreuung
Generalvollmachten
Patientenverfügungen
Betreuungsverfügungen
Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes verpflichtet, unparteiisch und unabhängig tätig zu werden. Um diese Unabhängigkeit zu wahren, sind alle Notare an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden, welches die jeweils zu erhebenden Notargebühren regelt. Abweichende Vergütungsvereinbarungen sind nicht zulässig.
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