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Durch den Notar werden Beratungen, Beurkundungen und Beglaubigungen vorgenommen.
Ich bin seit Jahren schwerpunktmäßig als Notar tätig, vor allem in:
Sämtliche beurkundungspflichtigen Geschäfte und Beglaubigungen nach dem deutschen Beurkundungsgesetz können von dem Notar abgewickelt werden. Ebenfalls werden Urkunden zur Verwendung im Ausland nach den gültigen internationalen Verträgen behandelt, einschließlich Apostille und Legalisation.
Auf Wunsch bereiten wir die Urkunden auch in polnischer Sprache vor. Der Notar selbst spricht nicht polnisch. Bitten wenden Sie sich, sofern Sie nicht fließend Deutsch, sondern nur Polnisch korrespondieren können, bei Vorgängen im Zusammenhang mit Polen direkt an:
Frau
Rechtsanwältin Julita Gold
berlin@kanzlei.gold
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