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Durch den Notar werden Beratungen, Beurkundungen und Beglaubigungen vorgenommen.
Ich bin seit Jahren schwerpunktmäßig als Notar tätig, vor allem in:
Sämtliche beurkundungspflichtigen Geschäfte und Beglaubigungen nach dem deutschen Beurkundungsgesetz können von dem Notar abgewickelt werden. Ebenfalls werden Urkunden zur Verwendung im Ausland nach den gültigen internationalen Verträgen behandelt, einschließlich Apostille und Legalisation.
Auf Wunsch bereiten wir die Urkunden mehrsprachig vor. Wir können auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch beraten sowie in deutscher, russischer und polnischer Sprache beurkunden und entsprechende Übersetzungen der Urkunden erstellen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Termin? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.