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Rechtsanwalt und Notar
zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit über 30 Jahren berate ich schwerpunktmäßig Mandanten im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes, des Erb-, Immobilien- und Gesellschaftsrechtes.
Ich bin seit 1986 zur Rechtsanwaltschaft in Berlin zugelassen und führe seit 2009 als Zusatzqualifikation die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zudem bin ich seit 1996 Notar und auf allen Gebieten tätig, die das Notariat mit sich bringt. Im Immobilienrecht liegt ein Schwerpunkt auf dem Gebiet des Bauträgerrechtes.
Ausbildung und Berufserfahrung:
Ich habe ein Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und mein Referendariat in Berlin absolviert und war danach sowohl in verschiedenen Sozietäten als auch als Einzelanwalt und Notar tätig.
Ich berate und vertrete Sie stets kompetent, zuverlässig und vertrauensvoll. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Sie erreichen die Kanzlei telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.